Kleingedrucktes grossgeschrieben
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Bedeutung
Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil der mit dem Auftraggeber getroffenen Vereinbarung. Sie dienen der allgemeinen Rechtssicherheit und der Verbindlichkeit. Darüber hinaus bilden sie die Grundlage für alle von Käner erbrachten Leistungen.
Unsere Preise
In den Preisen von Käner sind die jeweils vereinbarten Leistungen enthalten.
Nebenleistungen (Kosten für die Administration, Reservationsgebühren, Reisekosten und andere Auslagen) werden separat ausgewiesen und zu den tatsächlichen Kosten in Rechnung gestellt, sofern sie nicht in den vereinbarten Preisen enthalten sind.
In den Preisen nicht enthalten ist die gesetzliche Mehrwertsteuer. Diese beträgt in der Regel 7,6% und wird zum Preis aufgerechnet. Die Mehrwertssteuer wird unter der Mehrwertsteuer Nummer 656396 Käner abgerechnet.
Zahlungskonditionen
Die Rechnungsstellung erfolgt auf der Grundlage des offerierten und vom Auftraggeber akzeptierten Leistungsangebots nach abgeschlossener Leistung.
Kündigt der Auftraggeber den Auftrag von Käner bevor die vereinbarte Leistung erbracht worden ist, werden dem Auftraggeber pauschal CHF 3'000.- für den zwischenzeitlich geleisteten Aufwand in Rechnung gestellt.
Für die Zahlung der Rechnungen gilt eine Frist von 20 Tagen netto.
Erfolgsgarantie
Wird ein Arbeitsvertrages mit einer von Käner vermittelten Person innerhalb der erst vereinbarten Probezeit gekündigt, werden dem Auftraggeber 50 % des Honorars gutgeschrieben und bei einem entsprechenden Folgeauftrag verrechnet.
Von dieser Regelung ausgenommen sind Fälle, in denen wichtige vertragliche Vereinbarungen (Lohn, Ferien, Arbeitsort, persönliche Stellung) von Seiten des Auftraggebers nicht eingehalten werden oder eine von Käner vermittelte Person seine Stelle als Folge eines Verschuldens seitens des Auftraggebers nicht antreten kann.
Schutzbestimmungen
Käner verpflichtet sich, die Aufträge mit der gebotenen Sorgfalt und Diskretion abzuwickeln und dem Auftraggeber zusammen mit dem Schlussbericht sämtliche Unterlagen zurückzugeben, die Käner im Zusammenhang mit der Erfüllung des Auftrags erhalten oder erstellt hat.
Umgekehrt darf eine von Käner für eine Vermittlung oder Anstellung vorgeschlagene Person vom Auftraggeber nicht abgelehnt und später - aus welchen Gründen auch immer – unter Ausschluss von Käner während einer Sperrfrist von zwölf Monaten wieder angefragt oder angestellt oder in irgend einer Form beschäftigt werden, ansonsten das ursprünglich vereinbarte Honorar in vollem Umfange geschuldet ist.
Von Käner erstellte Personaldossiers dürfen nicht ohne Einwilligung an Dritte (ausserhalb des Betriebs des Auftraggebers) weiter gegeben werden.
Gerichtsstand
Der Gerichtsstand im Falle von Streitigkeiten ist Baden, Kanton Aargau.